Fachanwalt Wolf Constantin Bartha von MEYER-KÖRING
"Behandlungspflicht" bedeutet für uns Ärzte laut Gesetzes zwar "Dienstvertrag",
aber wir sind nicht zum ERFOLG verpflichtet
Nicht nur ein Patient kann den Arzt aus bestimmten Gründen wechseln,
sonder auch der ARZT ist frei, d.h. er kann Behandlungen ablehnen,
z.B. 1. wenn die Ärzte und Angestellten der Praxis zeitlich überbelastet sind
2. wenn ein gestörtes Arzt-Patieten-Verhältnis vorliegt bei Beleidigungen, Bedrohungen ........
3. wenn die Frage des Einzelfalles vorliegt wie Fallpauschale, Wirtschaftlichkeit.....
"Wunschbehandlungen" betreffen z.B. "Ästhetik"
"Medikamente"
"Reparaturen"
"Neuversorgungen"
VORSICHT ist immer gegeben, wenn das, was der Patient will, medizinisch nicht richtig ist
VORSICHT bei unsinnigen Behandlungen, die der Arzt durchführt, auch wenn der Patient dafür eingewilligt hat
= strafbar und bedeutet keine wirksame Einwilligung
d.h. Kontraindikationen bedeuten immer "keine Einwilligung" vor Gericht !!!!! Ein Mitverschulden des Patieten gibt es in solchen Fällen nicht !!!!
Ein Patient muss deutlich und schonungslos aufgeklärt werden auf :
"Notwendigkeit und DRinglichkeit"
"Risiken und Erfolgsaussichten"
sowie über "Alternativen"
Der Patient muss um so deutlicher aufgeklärt werden, um so weniger die Therapie indiziert ist.
Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht besteht auch darin, den Patienten vor einem zu hohen finanziellen Schaden zu bewahren.
Fremdsprachige Patienten muss von einer deutschsprachigen Person ab dem 14.LJ begleitet sein, möglichst sollte eine Bedenkzeit für den bevorstehenden Eingriff eingeräumt werden.......
Patientenforderung nach einer "Patientenakte",
dies sollte unverzüglich erfolgen, aber nicht "SOFORT",
d.h. Terminabsprache bis ca. 2Wochen sollte eingehalten werden
Bei anwaltlichen Schreiben muss eine VOLLMACHT über "Einverständiserklärung"
sowie die "Schweigepflichtsentbindung" vorliegen
ausgehändigt werden muss die vollständige Akte mit Abrechnungspositionen und Schriftzügen, um die Glaubwürdigkeit nicht in Frage zu stellen